Fohlen
Registriert werden können Fohlen von anerkannten Hengsten, die für die Decksaisons 2007 und/oder 2008 in das Zuchtbuch – Hengstbuch I – des Hannoveraner Verbandes eingetragen wurden und aus Stuten, die in eine Abteilung des Stutbuchs des Hanoveraner Verbandes eingetragen sind.
Stutbuchaufnahme
Jede Stute, die am Zuchtprogramm des Hannoveraner Verbandes teilnehmen soll, muss zur Stutbuchaufnahme vorgestellt werden. Das Mindestalter der Stuten ist drei Jahre, es gibt keine Altersbegrenzung.
Die folgenden Stuten sind eintragungsfähig:
Hannoveraner und Hessische Stuten:
- brauchen ein gültiges 4-Generationen-Pedigree für die Eintragung in das Hauptstutbuch sowie
- in der Stutbuchaufnahme eine Mindestgesamtnote von 6, wobei keine Einzelnote unter 5 sein darf
Nicht-hannoversche Stuten:
- Vollblutstuten
Araberstuten und
Anglo-Araber-Stuten
können in eine Abteilung des Stutbuchs eingetragen werden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Eine Mindestnote von 7 in der Stutbuchaufnahme, wobei keine Einzelnote unter 5 sein darf, Trabnote 7 und besser. Sie können in das Hauptstutbuch höhergestuft werden, wenn sie Turniererfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit haben oder ein gutes Ergebnis in der Zuchtstutenprüfung. Der Abstammungsnachweis muss von einem anerkannten Zuchtverband ausgestellt worden sein. - Warmblutstuten
Können nur in das Hauptstutbuch eingetragen werden. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt werden:
- Vier-Generationen-Pedigree mit anerkannten Populationen.
- Sowohl Vater als auch Mutter müssen in die Zuchtbücher von Zuchtverbänden eingetragen sein, deren Zuchtprogramm vom Hannoveraner Verband anerkannt ist.
- Die Papiere müssen von einem Zuchtverband ausgestellt worden sein, dessen Aufnahmesystem vom Hannoveraner Verband anerkannt ist.
- Eintragungsbedingungen: Studbuchaufnahme mit einer Mindestnote von 7 und keiner Einzelnote unter 5.
Informationen zur Abstammung nicht-hannoverscher Stuten senden Sie bitte vor der Inspektionsreise an das Verbandsbüro, z. Hd. Dr. Ludwig Christmann
Wichtig:
Nicht-hannoversche Stuten mit weniger als 50 Prozent hannoverschem Blut müssen an einen Hannoveraner Hengst oder an einen Hengst mit mindestens 50% hannoverschem Blut angepaart werden.