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Sie sind hier: Hannoveraner Zucht -> Stutbuchaufnahmen -> Termine Ausland -> Eintragungsvoraussetzung

Welche Fohlen können im Ausland registriert und welche Stuten eingetragen werden?

Fohlen

Registriert werden können Fohlen von anerkannten Hengsten, die für die Decksaisons 2007 und/oder 2008 in das Zuchtbuch – Hengstbuch I – des Hannoveraner Verbandes eingetragen wurden und aus Stuten, die in eine Abteilung des Stutbuchs des Hanoveraner Verbandes eingetragen sind.

Stutbuchaufnahme

Jede Stute, die am Zuchtprogramm des Hannoveraner Verbandes teilnehmen soll, muss zur Stutbuchaufnahme vorgestellt werden. Das Mindestalter der Stuten ist drei Jahre, es gibt keine Altersbegrenzung.

Die folgenden Stuten sind eintragungsfähig:

Hannoveraner und Hessische Stuten:

Nicht-hannoversche Stuten:

  1. Vollblutstuten
    Araberstuten und
    Anglo-Araber-Stuten

    können in eine Abteilung des Stutbuchs eingetragen werden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
    Eine Mindestnote von 7 in der Stutbuchaufnahme, wobei keine Einzelnote unter 5 sein darf, Trabnote 7 und besser. Sie können in das Hauptstutbuch höhergestuft werden, wenn sie Turniererfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit haben oder ein gutes Ergebnis in der Zuchtstutenprüfung. Der Abstammungsnachweis muss von einem anerkannten Zuchtverband ausgestellt worden sein.
  2. Warmblutstuten
    Können nur in das Hauptstutbuch eingetragen werden. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt werden:

Informationen zur Abstammung nicht-hannoverscher Stuten senden Sie bitte vor der Inspektionsreise an das Verbandsbüro, z. Hd. Dr. Ludwig Christmann

Wichtig:
Nicht-hannoversche Stuten mit weniger als 50 Prozent hannoverschem Blut müssen an einen Hannoveraner Hengst oder an einen Hengst mit mindestens 50% hannoverschem Blut angepaart werden.